Gelebte Willkommenkultur in der Stadt Witten

Aufenthaltstitel erteilt durch Ausländerbehörde Witten (von Marcus Hanke)

Symbolbild: © ultrakreativ, fotolia
letzte Aktualisierung: 09.02.2017
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Nachdem wir im letzten Jahr ein paar „Unstimmigkeiten“ mit der Ausländerbehörde Witten hatten, nach Heirat in Dänemark, hält meine Frau Lissy die Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltstitel) nun in der Hand.

Doch von Anfang: Kennenlernen in Berlin und Heirat in Dänemark
Ende Januar 2016 haben wir, Lissy Mileshenko und Marcus Hanke, uns in Berlin kennen und lieben gelernt.
Nach zwei weiteren, längeren Treffen in den Folgemonaten und einem gemeinsamen Familienurlaub in Holland, war uns klar: wir wollen für immer zusammen bleiben und keine Fernbeziehung führen.

Hochzeit in Dänemark, Marcus Hanke und Lissy Mileshenko
Hochzeit in Dänemark, Marcus Hanke und Lissy Mileshenko

Schnell war der Entschluss zur Heirat gefallen. Natürlich vor allem, wegen unserer romantischen Gefühlen aber auch, da es ohne Heirat für uns keine gemeinsame Zukunft geben konnte. Lissy hat einen russischen Pass und durfte stets nur mit Visum in die BRD einreisen.
Und Dänemark bot sich an, da wir dort recht unbürokratisch einander das Jawort geben durften. Deutsche Standesämter verlangen da ungleich mehr Dokumente, Postillen und Übersetzungen.

Heirat in Dänemark ist rechtlich voll anerkannt
Und so ging es am 10.7.2016 nach Aero, einer sehr schönen, kleinen dänischen Insel in der Nähe von Flensburg.

Bericht von der WAZ vom 08.09.2016 über unsere Heirat: http://www.derwesten.de/staedte/witten/wittener-heiratet-seine-grosse-liebe-im-handumdrehen-id12177200.html

Nachdem wir zurück in Witten waren, meldeten wir Lissy beim örtlichen Bürgeramt an. Sie war nun Wittener Bürgerin. Ganz offiziell und sogar mit einer Einladung zum Neubürgerempfang mit der Bürgermeisterin Frau Sonja Leidemann bedacht.
Die Mitarbeiter beim Bürgeramt waren sehr freundlich und beglückwünschten uns herzlich. Über diese Herzlichkeit freuten wir uns überaus und erwähnten dies auch lobend in dem WAZ-Artikel.
Selbiges bei der Ausländerbehörde eine Etage höher. Freundliche Beamte versicherten uns (das sogar schriftlich mit Briefkopf der Stadt Witten), dass doch alles „sehr gut aussieht“ und die Aufenthaltsgenehmigung, nun nach Vorliegen der Heiratsurkunde, in wenigen Wochen ausgestellt wird.

Und so fuhren wir glücklich in die Flitterwochen auf Rügen und freuten uns auf die Post der Ausländerbehörde Witten.

Rügen, Hochzeitsreise Marcus Hanke uns Lissy kurz vor Brief von der Ausländerbehörde Witten
Rügen, Hochzeitsreise Marcus Hanke und Lissy kurz vor dem Brief von der Ausländerbehörde Witten

Leider zu früh gefreut!
Völlig überraschend erreichte uns am letzten Urlaubstag die Nachricht, dass Lissy ausreisen solle. Ansonsten drohe „zwangsweise Abschiebung“ mit zukünftiger Einreisesperre!
Seltsam, dachten wir! Erst wird Lissy als Neubürgerin freundlichst begrüßt und man versichert uns sogar schriftlich, dass die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird. Und dann, völlig überraschend, so ein aggressiver Behördenbrief. Mein erster Gedanke:“Vielleicht hatte die Absage etwas mit dem WAZ-Artikel zu tun?!“ In diesem hatten wir uns über die unbürokratische Möglichkeit zur Heirat im „Handumdrehen“ gefreut. Diesen Artikel hatte sicherlich auch die Behörde gelesen, war sie doch darin von uns erwähnt worden.

Was war also passiert?
Bericht dazu von der WAZ vom 30.09.2016 : http://www.derwesten.de/staedte/witten/auslaenderamt-droht-verliebter-russin-mit-ausweisung-id12235483.html

Nun war der Ausländerbehörde also aufgefallen, dass sie doch gerne ein sogenanntes Heiratsvisum von uns vorgelegt haben möchten. Das bekommt man in seinem Heimatland bei der deutschen Botschaft/Konsulat.
Das wäre auch kein Problem für uns gewesen, hätte man uns das direkt zu Anfang im Bürgeramt mitgeteilt. Doch so lies man uns darüber im Unklaren bzw. im Glauben, wir bräuchten dieses Heiratsvisum nicht.
Und da meine Lissy, zu dem Zeitpunkt der Ausreiseaufforderung, kurz vor Beginn ihrer Ausbildung (privates Institut) zur Visagistin stand, kam das Schreiben denkbar ungelegen. Die Ausbildung war bereits bezahlt und sie freute sich sehr darauf. Sollte diese Ausbildung sie doch dazu befähigen, zukünftig sozialversicherungspflichtig mit mir gemeinsam zu arbeiten.

Und so überlegten wir, was wir machen sollten.

  • Untertauchen?
  • Ausreisen?
  • Abwarten?
  • Mit der Behörde reden?
  • Anwalt nehmen und beraten lassen?

Die beiden letzten Punkte schienen uns am vernünftigsten. Zusätzlich wollten wir an die Öffentlichkeit gehen, um auf unseren „Fall“ hinzuweisen.

Und so besuchte ich die Ausländerbehörde nach Rückkehr von Rügen mit nicht unbedingt guter Laune.
Mein Vorschlag zur Güte: Man solle Lissy doch einfach eine verlängerte Duldung bis zum 27.12.2016 geben. Dann wären wir eh in Russland zu Besuch bei ihrer Familie in Nowosibirsk und könnten das gewünschte Heiratsvisum nachträglich beantragen.  — Die bereits gebuchten Flugtickets legten wir sogar direkt vor. —
So wären WIR der Behörde entgegen gekommen UND die Behörde hätte guten Willen gezeigt … und den nachfolgenden medialen Shitstorm verhindern können.

Leider ging die Ausländerbehörde Witten nicht auf meinen Vorschlag ein…
Und so führte mich mein weiterer Weg zur Bürgermeisterin Frau Sonja Leidemann. Diese war leider nicht anwesend und konnte deshalb nicht entscheiden.

Darum besuchte ich direkt nachfolgend sehr viele Büros im Rathaus Witten und habe eine Mappe mit allen Unterlagen zu unserem „Fall“ an recht viele Beamte verteilt. Zusätzlich an die Ratsfraktionen der Stadt Witten.
Mit großer Hoffnung erwartet ich nun einen Anruf bis zum Abend des selben Tages, dass man auf meinen Vorschlag bzgl. der Duldung bis zum 27.12.2016 nun doch eingeht.
Doch leider fühlte sich entweder niemand zuständig, nahm mich nicht ernst oder wollte es aussitzen.

Ich war regelrecht überrascht darüber, dass das Rathaus Witten sehenden Auges gegen eine Wand lief und schmerzhaft abprallen sollte.

Wie auch immer: Darum habe ich dann am Abend die gesamten Unterlagen an rund 25 Zeitungen und sonstige Medien verschickt.
Der Artikel in der WAZ war bereits im Gespräch und erschien tatsächlich zwei Tage später: http://www.derwesten.de/staedte/witten/auslaenderamt-droht-verliebter-russin-mit-ausweisung-id12235483.html

Andere Medien reagierten mit etwas Verzögerung nach drei bis fünf Tagen (unter anderem DIE WELT und der SPIEGEL).

Jedenfalls wurde der Druck für die Behörde, durch den bereits erschienenen Artikel in der WAZ, das Schreiben durch den mittlerweile beauftragten Rechtsanwalt Herrn Tobias Klein-Endebrock (ehemaliger Fraktionsvorsitzender der SPD im Rat der Stadt Witten und mit noch existierenden „Kontaktdaten“ dorthin) und einen weiteren geplanten Artikel in der WELT (Zeitung deutschlandweit und WELT-Online), offenbar so groß, dass uns die Ausländerbehörde endlich entgegen kam.

Vielleicht war es auch die Einsicht, dass man nicht erst positive Zusagen geben sollte und dann mit einem kaltherzigen Bürokratenbrief auf „Spatzen“, bzw. meine Ehefrau, schießen sollte.

Willkommenskultur sieht anders aus
Erst einladen (Neubürgerempfang und Registrierung als Wittener Bürgerin) und dann eine anmahnende Ausreiseaufforderung mit Abschiebeandrohung zu versenden, war nun wirklich übertrieben, um es freundlich auszudrücken.

Durch die Blume gab man uns übrigens zu verstehen, dass die Stadt Witten nicht dafür bekannt ist, Abschiebungen „übertrieben motiviert“ durchzuführen.

Abschiebung? „Keiner will glückliche Menschen daran hindern, zusammenzuleben.“
Längst wollt man, kurz vor Veröffentlichung in der WELT, eh nichts mehr von Abschiebung wissen oder das Wort „Abschiebung“ überhaupt noch in den Mund nehmen. Man sah vielleicht ein, dass hier jemand maßlos überzogen hatte im eigenen Haus?!

Pressesprecherin der Stadt Witten, Frau Lena Kücük, äußerte übrigens folgende falsche Aussage gegenüber der WAZ:„Und dann müssen die Mitarbeiter tätig werden, weil sich Frau Mileshenko quasi illegal hier aufhält.“

Dieses Statement der Pressesprecherin muss man unter Fake News oder alternative Fakten einordnen.
Um es deutlich zu sagen: Meine Frau Lissy hatte zu jedem Zeitpunkt ein gültiges Visum (bzw. Duldung) und war somit nicht illegal in der BRD!

Wie kann es sein, dass solche „alternative Fakten“ in der Presse von einer Behörde geäußert werden?

Man versuchte also die Wogen nicht nur im WAZ-Artikel zu glätten (durch Pressesprecherin Lena Kücük). Auch im persönlichen Gespräch wurde man nun versöhnlicher.

Vielleicht auch deshalb, da ich bereits mit 1000 Flugzetteln vor dem Rathaus stand (am Tag der Veröffentlichung des WAZ-Artikels), um auch vor Ort weiter Druck aufzubauen. Diese Aktion hatte ich fairerweise ebenfalls vorab angekündigt.

Diesmal reagierte man endlich und die Flugblätter mussten nicht zum Einsatz kommen, was ich fast schon schade fand. Das Flugblatt war wesentlich „schärfer“ als der WAZ-Artikel.

Einfach glücklich nach Einigung
Wir waren einfach nur glücklich, dass wir uns mit der Ausländerbehörde Witten letztlich einigen konnten. Man gab uns sogar noch eine Vorabzustimmung mit, damit es beim Konsulat in Nowosibirsk möglichst schnell gehen konnte. Andernfalls hätte das Konsulat nämlich nochmals alle Unterlagen, in Abstimmung mit der Ausländerbehörde Witten, überprüfen müssen.

Und das alle Unterlagen vollständig sind und einer Aufenthaltsgenehmigung nichts im Wege steht, bestätigte die Ausländerbehörde Witten ja bereits kurz nach der Hochzeit. Somit war eine Prüfung eh obsolet.

Grund der Ablehnung
Was laut Ausreiseaufforderung als Grund der Ablehnung aufgeführt war, machte uns schon etwas nachdenklich. Man führte ein „erhebliches öffentliches Interesse an der Steuerung der Zuwanderung“ auf.

Sicher gibt es dieses Interesse. Aber ich fragte in dem offenen Brief folgendes zurück:“ Wenn dem so ist, muss sich, in Anbetracht der aufgeführten Fakten, jeder Wittener fragen, ob er Teil dieses öffentlichen Interesses ist oder sein möchte!“
Und:“Welcher Wittener kann es mit seinem Herzen vereinbaren, dass meine liebe, rechtmäßig angetraute Ehefrau Lissy, die zu mir nach Witten gehört, die deutsche Sprache perfekt beherrscht, sozial eingebunden ist, in zwei Berufen ab November hier arbeiten soll (und damit Sozialversicherungsbeiträge zahlt), ausgewiesen wird?!“

Download als PDF:
offener Brief von Marcus Hanke an die Stadt Witten

Auch gab man zu bedenken, dass Lissy ja noch nicht sozial eingebunden wäre. Ich frage mich nur, wie wollte die Ausländerbehörde Witten das wissen?
Meine Familie gab eine passende Antwort. Beim diesjährigen Familientreffen (siehe Bild nachfolgend) haben sich alle für den Verbleib meiner Ehefrau per Unterschrift ausgesprochen.

Lissy im Kreise der Familie. Absolut sozial eingebunden und geliebt
Lissy im Kreise der Familie. Absolut sozial eingebunden und geliebt
Unterschriftenliste Famile Hanke für den Verbleib meiner Ehefrau Lissy
Unterschriftenliste Familie Hanke für den Verbleib meiner Ehefrau Lissy

Pro und Contra Abschiebung
Auf sieben Seiten hat die Ausländerbehörde Witten aufgeführt, was für eine Abschiebung spricht.
Folgendes erwiderte ich in dem offenen Brief:!“ Sehen Sie also bitte nicht nur Gründe, die ​für ​eine Ausweisung sprechen. Ich denke jeder vernünftige Mensch erkennt, welche Gründe ​gegen ​eine Ausweisung sprechen.“

Lissy ist übrigens Deutschlehrerin. Hervorragend ausgebildet beim Goethe-Institut in St. Petersburg. Es stimmt schon nachdenklich, dass zum einen, in Anbetracht der sogenannten „Flüchtlingskrise“, viele Deutschlehrer gesucht werden und andererseits bestens ausgebildete Deutschlehrer, unter Zwang, abgeschoben werden sollen.

Nicht wenige Stimmen erreichten uns nach dem WAZ-Artikel, die folgendem Tenor entsprachen:„Kriminelle Ausländer dürfen hier bleiben und weiter unsere Frauen, Schwestern und Töchter missbrauchen und eine nicht vorbestrafte, bestens integrierte Deutschlehrerin, die selbst für sich sorgen kann, soll abgeschoben werden. Wer soll so etwas verstehen?“

Ich persönlich distanziere mich von solchen Gedanken und Vergleichen. Doch wusste die Stadt Witten denn nicht, das solches Gedankengut durch ihre unsensible Entscheidung aufkeimt?!
Diese und ähnliche Kommentare fanden sich schnell auch unter dem WAZ-Artikel im Internet. Es wurden offenbar so viele, dass die WAZ-Online aus nachvollziehbaren Gründen die Kommentarfunktion nach einigen Tagen für den Artikel abschaltete.

Entscheidung der Behörde alternativlos?
Man mag jetzt sagen, dass die Stadt Witten keine Chance hatte, anders zu entscheiden.
Dem erwidere ich, Marcus Hanke:„Doch, das hatte die Ausländerbehörde Witten. Eine sofortige Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung (auch ohne Heiratsvisum) für meine rechtlich angetraute Ehefrau, war nach rechtlichem Ermessen vertretbar und musste sogar erfolgen, laut Rechtsanwalt Tobias Klein-Endebrock, Dortmund (Rechtsanwalt meiner Ehefrau zu diesem Zeitpunkt).

Natürlich hätten wir das durch ein Gericht bestätigen lassen können. Doch der Aufwand erschien uns zu groß. Es hätte Monate bis Jahre dauern können, bis ein Urteil ergangen wäre. In dieser Zeit hätte Lissy sich nicht mehr in die BRD aufhalten dürfen.

Daher folgten wir unserer ersten Überlegung. Am 27.12.2016 flogen wir gemeinsam nach Nowosibirsk und holten uns das Heiratsvisum. Dies war übrigens ein Aufwand von 20 Minuten.

Den ganzen Stress hätte man sich also sparen können.
Wir… aber vor allem …. die Stadt Witten und die Ausländerbehörde Witten!

Letztlich ging es nämlich nur darum, uns das Leben etwas schwerer zu machen, (so ähnlich formulierte das tatsächlich die Ausländerbehörde in ihrem 7-seitigen Schreiben) um am Ende das Visum als Kopie in irgendeinen Ordner abheften zu können. Das Ergebnis wäre bzw. ist, mit und ohne Heiratsvisum, das gleiche. Lissy lebt hier bei mir in der BRD.
Mehr Sinnlosigkeit, bzgl. einer behördlichen Entscheidung, kann man sich kaum vorstellen.

Dazu kommt: Längst hätte meine Frau Lissy in die Renten-, Kranken- und Sozialversicherung zum Wohle aller einzahlen können. Doch erst mit dem Aufenthaltstitel hat sie auch eine Arbeitserlaubnis. *kopfschüttel*

Lissy Mileshenko und Marcus Hanke in Nowosibirsk
Lissy Mileshenko und Marcus Hanke in Nowosibirsk

Blog-Artikel:
Meine Reise zu den Eisbären… und zu meiner neuen Schwiegermutter

Nicht unerwähnt möchte ich aber lassen, dass uns die Beamten der Stadt Witten am Ende freundlich entgegen kamen. Die Vorabzustimmung war eine freundliche Geste gegenüber meiner Frau Lissy.

Wie es dazu kam, würde uns überaus interessieren.
Ob dies Eigeninitiative der Ausländerbehörde Witten oder eine Anweisung der Wittener Bürgermeisterin Frau Sonja Leidemann war, werden wir wohl nie erfahren. Vielleicht war es aber auch der zusätzliche Druck durch die LINKE im Rat der Stadt Witten, die neben einer Pressemitteilung zu unserem Fall auch einen Antrag (Anfrage) einbrachte, ähnliche Fälle der vergangenen Jahre zu überprüfen.

Die Duldung bis Ende Dezember 2016 bekamen wir, nachdem wir den Rechtsanwalt meiner Frau, Herrn Tobias Klein-Endebrock, entlassen hatten. Freundlicherweise durften wir dafür das Fax-Gerät der Ausländerbehörde nutzen. Nach Versand des Faxes gab es dann die Duldung. Sonst hatte Herr Stobbe, Leiter der Ausländerbehörde Witten, meiner Ehefrau nur einige zusätzliche Wochen in Aussicht gestellt.
In Anbetracht einer drohenden rechtlichen Auseinandersetzung, war man wohl durchaus etwas „nervös“ in der Ausländerbehörde und war sichtlich daran interessiert, dass wir nicht vor Gericht ziehen bzw. zumindest den Rechtsanwalt entlassen.

  • In Russland sind behördliche Entscheidung unter Umständen von „Zuwendungen“ abhängig.
  • Sind in manchen Städten des Ruhrgebiets behördliche Entscheidungen unter Umständen von der „Abkehr“ vom eigenen Rechtsanwalt abhängig?

Es gilt also wie fast immer im Leben: Quid pro quo
Meine Frau kennt das ja schon aus Russland 🙁
Ich kenne das ebenfalls und letztlich war dies auch das Ziel 🙂

„Vielen Dank! Es war mir ein Vergnügen.“

Positives Fazit von mir, Marcus Hanke:
1. Wir wissen nun, das „Kämpfen“ und medialer Druck durchaus Wirkung zeigen.
2. Wir wissen nun, das moralisches und tatsächliches Recht in der BRD etwas gelten.
3. Wir haben das, was wir von Anfang an wollten (erstmal Duldung, dann Aufenthaltstitel für drei Jahre).
4. Ich (Marcus Hanke) habe eine neue Erfahrung für die „psychologische Trickkiste“ 😉
5. Wir haben eine interessante Erinnerung und gleich zwei Zeitungsartikel, die wir den Enkeln in 30 Jahren zeigen können.
6. Artikel 6 gilt auch für die Stadt Witten und die Ausländerbehörde Witten: https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_6_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
7. Das Rathaus Witten steht NICHT allein für die Stadt Witten. Die Stadt Witten, dass sind in erster Linie die aufrechten Bürger, die sich füreinander einsetzen und echte Willkommenskultur leben.
8. Lissy hat die Gewissheit, dass sie geliebt ist und die Familie Hanke und ich, Marcus Hanke, sich für sie uneingeschränkt einsetzt.
9. Wir haben alles richtig gemacht.
10. Sie machen meiner Frau Druck, ich mache Ihnen Druck!
11. Lissy gehört zu mir, Lissy bleibt hier!

 

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